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Der Brief liegt im Briefkasten: Vorladung zur Vernehmung, Betreff Straftat. Viele Menschen reagieren mit dem Impuls, sofort alles erklären und klarstellen zu wollen. Genau dieser Impuls kann im Strafverfahren gefährlich werden — denn wer spricht, ohne die Aktenlage zu kennen, liefert den Ermittlungsbehörden Aussagen, die sich nicht mehr zurücknehmen lassen.

Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet: Gegen Sie läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft hat konkrete Hinweise gesammelt, die Sie mit einer möglichen Straftat in Verbindung bringen — und will jetzt Ihre Version hören. Doch bevor Sie auch nur einen Schritt auf die Polizeiwache machen, sollten Sie wissen, welche Rechte Ihnen § 136 StPO und § 163a StPO garantieren.
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